Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AS_Landglück, Kasdorf
Die nachfolgenden Mietbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter, der Eigentümerin Anja Schrock, und Mieter einer Ferienwohnung bei "AS_Landglück", Sonnenfeld 6c in 56357 Kasdorf.
§ 1 Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmietkosten zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 7 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. In Ausnahmefällen kann der Restbetrag in Übereinkunft mit dem Vermieter auch bei Ankunft in Bar beglichen werden.
§ 2 Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet die nachfolgend angegebene Entschädigung zu zahlen:
Bei einem Rücktritt bis 31 Tage vor Mietbeginn wird keine Mietpreiszahlung fällig, dies bedeutet, eine eventuell bereits geleistete Vorauszahlung von 50 % würde dann vollständig erstattet werden.
Bei einem Rücktritt 30 Tage vor Mietbeginn bis 15 Tage vor Mietbeginn wird eine Mietpreiszahlung in Höhe von 50 % der Gesamtmietkosten fällig.
Bei einem Rücktritt 14 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn wird eine Mietpreiszahlung in Höhe von 90 % der Gesamtmietkosten fällig.
Grundsätzlich gilt in denjenigen Fällen, in welchen eine Mietpreiszahlung fällig wird, dass der Stornobetrag abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr für einen späteren Aufenthalt zur Verrechnung gebracht werden kann.
§ 3 Eine Beherbergung fremder Übernachtungsgäste ist ohne Genehmigung des Vermieters nicht gestattet.
§ 4 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
§ 5 Die Benutzung von Terrasse sowie Fahrzeug- und Fahrradabstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 6 Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Ansonsten gilt die ausgehändigte Hausordnung.
§ 7 Rauchen ist in der Ferienwohnung nicht gestattet.
§ 8 Es findet deutsches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Lahnstein.
§ 9 Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgtem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.